Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen

(gilt nicht für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern)

1.Angebot und Preisstellung

Unsere Angebote sind freibleibend und nur dann für eine bestimmte Frist verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftrag erlangt mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit. Änderungen eines bereits erteilten Auftrages bedürfen gleichfalls zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung und bei Abrufaufträgen zu den bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preisen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Preise grundsätzlich Nettopreise, d.h. ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Unsere Preise gelten ab Lager Oberwaltersdorf, soweit ein anderer Auslieferungsort nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Nebengebühren, wie Verpackung, Fracht, Versicherungen und Montagen sind in unseren Preisen nicht enthalten und vom Besteller zu tragen. Einkaufsbedingungen eines Bestellers, die von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen, sind für nur dann bindend, wem sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Desgleichen bedürfen mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen, die mit unseren Mitarbeiten sowie mit unseren Vertretern getroffen werden und von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen, zu ihrer Rechtwirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferung und Abnahme

Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche und Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der vorgesehenen Lieferfrist(en) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Besteller die Abnahme der Ware verweigern, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 1 5% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Versand erfolgt mit unseren Papieren und unserem Absender, wenn uns nicht rechtzeitig vor Versand vollständige Versandpapiere vom Besteller zu Verfügung gestellt werden. Verlangt der Besteller nicht eine bestimmte Versandart und/oder einen bestimmten Frachtführer, wählen wir im Auftrag und auf Rechnung des Bestellers Versandart und Frachtführer. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer haben wir den Vertrag erfüllt. Dies gilt auch dann, wen die Ausgangsfracht von uns getragen wird. Schäden beim Transport sind dem Frachtführer beim Entladen der Ware unverzüglich schriftlich zu melden. Wenn uns keine begründeten Einwände schriftlich gemeldet werden, gilt die Ware mit der Auslieferung als abgenommen. Rücksendungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Wird für fest bestelltes Material von einem Kunden an uns zurückgeliefert, so ist dafür grundsätzlich im Betrag des zurückgelieferten Materials anderes Material abzunehmen (Gutschrift zur Verrechnung). Sondeanfertigungen können vom Besteller weder nach Auftragserteilung noch nach Auslieferung zurückgegeben werden. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme einer Lieferung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben ,so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung de Ware vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

3. Gewährleistung

Wir garantieren für gute Qualität und einwandfreie Verarbeitung der von uns gelieferten Ware. Besondere Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich erfolgt. Die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nachweislich fehlerhafte Ware wird von uns - unverzüglich schriftliche Mängelanzeige vorausgesetzt - unentgeltlich ersetzt oder nachgebessert. Mängel sind uns durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Über den Ersatz oder die Nachbesserung mangelhafter Ware hinaus wird keinerlei Haftung übernommen. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, z.B. auf Minderung, Wandlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eigenmächtige Veränderungen oder Nachbesserungen an Waren durch den Besteller oder durch Dritte, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt worden sind, sind nicht statthaft; die hierfür anfallenden Kosten werden von uns nicht übernommen. Diese Gewährleistung gilt nur für neue Ware; für gebrauchte Ware kann keine Gewährleistung übernommen werden.

4. Produkthaftung

Wir haften für die von uns hergestellten oder in das Inland eingeführten Produkte im Rahmen des Bundesgesetzes 99ll8a (Produkthaftungsgesetz). Für Ansprüche, die über dieses Gesetz hinausgehen, sind wir grundsätzlich nicht haftbar, Soweit wir bei einzelnen Produkten auf ihre gefährlichen Eigenschaften hinweisen, sind solche Warnungen strikte zu beachten, eine Nichtbeachtung begründet unseren Ausschluss von der Produkthaftung.

5. Montage und Einweisung

Werden Montagen beim Besteller durch unsere Schalungspoliere durchgeführt oder werden Mitarbeiter des Bestellers durch unsere Schalungspoliere in die NOE-Systemschalung angewiesen, so gelten hierfür ausschließlich unsere Montagebedingungen.

6. Technische Beratung

Unsere Ingenieurbüros arbeiten Schalpläne und sonstige technische Unterlagen aus und unterbreiten Vorschläge für die Ausführung von Schalungen und Schalarbeiten. Die Kosten für diese Ausarbeitung werden, wenn nicht anders vereinbart, von uns übernommen. Eine Haftung für Schäden im und am Bauwerk wird jedoch ausgeschlossen. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Ausarbeitungen sind vom Unternehmer bzw. Besteller verantwortlich zu prüfen . Für die Einhaltung aller einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw. verbleibt die Verantwortung in jedem Fall beim ausführenden Unternehmer.

7. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig: bei Zahlungseingang in bar, mit Scheck oder durch Überweisung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, so ist diese innerhalb von 8 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. zum vereinbarten Termin fällig. Bei späterer Zahlung kann ein eventuell für den Fall einer Vorauszahlung zugesagter Skonto nicht mehr in Anspruch genommen werden. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Auf Wechsel wird kein Skonto gewährt; Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösen von Wechseln wird die Restschuldsumme sofort fällig. Die Aufrechnung unserer Forderungen mit Gegenforderungen ist nicht statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendeinem Grunde ist ausgeschlossen. Die Zahlung ist auch dann fällig, wenn eine Nachbesserung von uns zugesagt ist- Zahlungen werden der jeweils ältesten Schuld gutgeschrieben. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, ab Fälligkeit unserer Forderung Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank p.a. zu berechnen; falls der gültige Banksatz für Kontokorrent-Kredite höher liegt, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweilig gültigen Banksatzes für Kontokorrent-Kredite zu berechnen. Für die Berechnung dieser Verzugszinsen bedarf es keiner Inverzugsetzung. Zu diesen Verzugszinsen kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Beitreibung.

Im Falle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung können wir für den Fall der Rückgabe der gelieferten Ware unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, als Schadenersatz fordern: bei Rückgabe innerhalb des ersten Monats der Gebrauchsüberlassung 15% des Kaufpreises, für jeden weiteren Monat 7,5% des Kaufpreises, jedoch höchstens 70% des Kaufpreises; bei Teilen von Monaten ab dem 2. Monat der Gebrauchsüberlassung 1/30 der Pauschale je Kalendertag. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Besteller mit einer Rate l4 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt worden ist. Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen jederzeit Sicherheit zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird von uns gelieferte Ware durch den Besteller in Bauwerke eingebaut, so werden bereits jetzt die Forderungen des Bestellers an den Bauauftraggeber für den Fall einer nicht rechtzeitigen Bezahlung bis zur vollen Höhe des Wertes der gelieferten Ware an uns abgetreten. Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Ware werden für den Fall nicht rechtzeitiger Bezahlung bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wurde. Wir behalten uns das Eigentum gemäß vorherigem Absatz vor bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Geschäftsverkehr und Ausgleichung eines etwaigen, zu Lasten des Bestellers gehenden, Kontokorrent-Saldos. Für den Fall des Zahlungsverzuges gestattet der Besteller ausdrücklich, dass die Ware von uns oder einer hierzu bevollmächtigten dritten Person ohne einen Vollstreckungstitel abgeholt wird. Bei Pfändung ist dem Vollstreckungsbeamten vom dem Eigentumsvorbehalt Kenntnis und uns durch eingeschriebenen Brief Nachricht zu geben. Bei Konkurseröffnung ist dem Konkursverwalter mitzuteilen, dass die von uns gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und aus der Konkursmasse auszusondern ist. Der Käufer darf die Ware erst nach vollständiger Bezahlung weiterverkaufen oder vermieten. Eine Abtretung an dritte Personen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gestattet.

Im Falle von Zahlungsverzug bleibt es uns zum anderen vorbehalten, die von uns gelieferte Ware vom Besteller herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Besteller ist unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei dem, sie beruhen auf dem Kaufvertrag - zur sofortigen Herausgabe der von uns gelieferten Ware verpflichtet. Der Besteller gestattet ausdrücklich, dass die Ware von uns oder einer hierzu bevollmächtigten dritten Person abgeholt werden kann und dass er den Zutritt zu der Ware ermöglicht. Die Rücknahme der von uns gelieferten Ware stellt keinen Rücktritt dar. Für den Fall des Rücktrittes und der Rückgabe der gelieferten Ware können wir Wertminderung und Gebrauchsüberlassung, bei Rückgabe innerhalb des ersten Monats der Gebrauchsüberlassung 15% des Kaufpreises, für jeden weiteren Monat der Gebraubsüberlassung 7,5% des Kaufpreises fordern, höchstens jedoch 70% des Kaufpreises; bei Teilen von Monaten ab dem 2.Monat der Gebrauchsüberlassung 1/30 der Pauschale je Kalendertag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Käufer. wir sind berechtigt, für die Kosten der Rücknahme und der Verwertung ohne Nachweis l0% des Verwertungserlöses zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, höhere tatsächliche Kosten geltend zu machen.

9. Sonstiges

Der Nachbau oder die Nachahmung von Artikeln, die durch uns geliefert werden, ist weder für eigenen Bedarf, noch für gewerbliche Zwecke ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung statthaft, und zwar auch dann nicht, wenn für diese Artikel kein gewerblicher Rechtsschutz (Patente, Gebrauchsmuster o.ä.) besteht. Der Vertrag zwischen dem Besteller und uns, einschließlich dieser, Allgemeinen Lieferbedingungen, bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Wir speichern personenbezogene Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen.

Für die geschäftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Erfüllungsort ist Wien.

Für die Auslegung und Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht für den Sitz der NOE Schaltechnik GmbH & Co KG vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller unbekannten Aufenthaltes ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat.

Stand: März 2009

NOE-Schaltechnik GmbH & Co. KG
Am Satzfeld 5
2522 Oberwaltersdorf
Telefon 02253 / 8866
Telefax 02253 / 886633
E-Mail an die NOE-Schaltechnik GmbH & Co. KG
www.noe-schaltechnik.at